MdL Johannes Stober: „Die beschlossene Entlastung der Studierenden und ihrer Familien darf nicht durch unterlassene Information und administratives Tohuwabohu behindert werden“

Nach dem Willen der SPD muss die vom Landtag beschlossene neue Geschwister-Regelung bei der Befreiung von Studiengebühren von den Hochschulen rasch einheitlich und transparent umgesetzt werden. „Die beschlossene Entlastung der Studierenden und ihrer Familien darf nicht durch unterlassene Information und administratives Tohuwabohu behindert werden“, sagte der SPD-Hochschulexperte Johannes Stober.

Bislang verhielten sich die baden-württembergischen Hochschulen völlig uneinheitlich mit einem neuen Befreiungstatbestand für die Studiengebühren, der im Dezember im Landtag beschlossen wurde und am 1. März 2009 in Kraft treten wird. Die Neuregelung soll all jene Studierenden von den Studiengebühren entlasten, bei denen zwei Geschwister keine Studiengebührenbefreiung in Anspruch nehmen oder genommen haben. Im Unterschied zur bisherigen Regelung wird nicht mehr vorausgesetzt, dass die zur Erfüllung des Befreiungstatbestands erforderlichen Geschwister immatrikuliert sind oder waren.

Stober: „Es gibt Hochschulen, bei denen bereits Antragsverfahren mitsamt eigens dafür entwickelter Formulare durchgeführt werden, während andere noch nicht einmal über diese Möglichkeit informiert haben.“ Dem Vernehmen nach gibt es aber auch Hochschulen, die Umgehungsmöglichkeiten ausloten, weil sie Einnahmeverluste vermeiden wollen.

Die SPD verlangt nun in einem Antrag von der Landesregierung, dass diese neue Befreiungsmöglichkeit gegenüber den Studierenden und ihren Eltern umgehend offensiv kommuniziert wird. Es sei die Pflicht des Wissenschaftsministeriums und der ihm zugeordneten Hochschulen, diesen neuen Weg transparent und administrativ leichtgängig zu gestalten, bis hin zur Rückerstattung der möglicherweise bereits für das Sommersemester 2009 bezahlten Studiengebühren, wenn die Befreiungsvoraussetzungen vorlägen.

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher