Redemanuskript Sascha Binder
Zweite Beratung Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2018/2019

Einzelplan 05: Ministerium für Justiz und Europa

am 13. Dezember 2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

Herr Ministerpräsident Kretschmann hat sich im März dieses Jahres mit einem Brief an die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewandt. Dort schreibt er: „Uns ist ein gut aufgestellter öffentlicher Dienst in Baden-Württemberg sehr wichtig. Ohne Ihre Arbeit stünde unser Land nicht so erfolgreich da.“

Vollkommen richtig. Und es wäre schön, wenn das immer und zwar unabhängig von der Haushaltslage so von allen gesehen würde, insbesondere auch vom Absender des Briefes und seiner Finanzministerin.

Wir als SPD jedenfalls stehen nicht für „immer mehr Staat“, wie das manchmal fälschlicherweise behauptet wird. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass wir einen „starken Staat“ brauchen. Und das bedeutet für einen Haushalt wie den Justizhaushalt eben unter anderem eine angemessene Personalausstattung für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und den Strafvollzug.

Denn Gerechtigkeit darf nicht zur Geduldsprobe werden, so wie in einem Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 18. September 2017 getitelt wurde.

Das dort aufgegriffene Verfahren gegen zwei frühere Vorstände eines insolventen Betriebes aus Villingen-Schwenningen und die unzumutbare lange Verfahrensdauer dieses Wirtschaftsstrafverfahrens ist ein wunder Punkt, der unbedingt angegangen werden muss. Das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger wird hier schon auf eine sehr harte Probe gestellt. Es darf sich nicht der Eindruck verfestigen „Die Großen lässt man laufen und die Kleinen sperrt man ein.“ Dies wäre Gift für die hohe Akzeptanz, die unser Rechtsstaat genießt.

Wir begrüßen die neu geschaffenen Stellen in Justiz und Strafvollzug als einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Aber eins ist natürlich auch klar: Mit der Ausweisung von Stellen im Stellenplan ist es allein noch nicht getan. Die Stellen müssen mit Leben gefüllt werden.

Die Stellen mit gut qualifiziertem Personal zu besetzen, stellt Gerichte und Justizvollzugsanstalten vor sehr große Herausforderungen. Das hören wir bei jedem Vor-Ort-Besuch.

Aus unserer Sicht bedarf es endlich eines durschlagenden Konzeptes mit angemessen Rahmenbedingungen, um für den Staat qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Das Angebot an Bewerberinnen und Bewerbern –  speziell auch im ländlichen Raum – ist einfach zu gering, um den Bedarf adäquat decken zu können.

In diesem Zusammenhang hätten wir es begrüßt, wenn Sie, Herr Minister, für den allgemeinen Justizvollzugsdienst im Stellenplan nicht lediglich A 7-Stellen ausgewiesen, sondern den Rahmen der Stellenobergrenzenverordnung ausgenutzt hätten. Gerade im mittleren Dienst braucht es doch auch eine realistische Beförderungsperspektive und nicht nur die Aussicht, nach jahrelangem Einsatz für den Staat so pensioniert zu werden wie man begonnen hat.

Mich verwundert es auch ein wenig, dass die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU unseren Antrag dazu im Finanzausschuss abgelehnt haben. Denn schließlich hatten Sie ja mit großem Tam-Tam eine Arbeitsgruppe „Moderner Strafvollzug“ eingesetzt. Wir werden deshalb genau ein Auge darauf haben, ob die angekündigten Stellen auch tatsächlich besetzt werden. Denn die Ausweisung im Stellenplan allein nutzt dem Justizvollzugsbeamten, der die Verantwortung für ein überfülltes Stockwerk mit 55 Gefangenen ganz allein trägt, rein gar nichts.

Auch die Einstellungen bei den Anwärterstellen muss im kommenden Jahr nicht nur quantitativ sondern auch qualitativ in den Blick genommen werden. Sollte sich ein Defizit abzeichnen, muss zwingend der Anwärtersonderzuschlag in der Höhe und in Bezug auf die Altersgrenze angepasst werden.

Aber nicht nur der Justizvollzug steht vor enormen Herausforderungen. Mit der noch von CDU und FDP/DVP beschlossenen und zum 1. Januar 2018 vollständig umgesetzten Notariats- und Grundbuchamtsreform hat die Justiz in Baden-Württemberg die größte Reform aller Zeiten zu schultern.

Es bedarf da gerade jetzt  enormen Anstrengungen, um den befürchteten Engpässen beispielsweise im Nachlass- und Betreuungswesen entgegen zu wirken. Mir wird vor Ort gesagt, dass – falls man überhaupt eine personelle Verstärkung erhält –, die Leute überhaupt noch keine entsprechende Schulung für das neu eingeführte EDV-System „Forum-Star“ erhalten haben. Für ein System, das bereits in drei Wochen ausschließlich zur Anwendung kommen wird. Man darf gespannt sein, wie sich das ab Januar entwickelt. Und hier genügt es, Herr Minister, nach mehr als 1 ½ Jahren im Amt nicht, einzig und allein auf Entscheidungen der grün-roten Vorgängerregierung zu verweisen. Da erwarte ich von Ihnen als amtierender Minister entsprechende Tatkraft.

An dieser Stelle möchte ich im Namen der gesamten SPD-Fraktion all denjenigen danken, die sich tagtäglich in den Justizvollzugsanstalten, in den Gerichten und Staatsanwaltschaften oder als Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher hauptberuflich oder ehrenamtlich in und für unseren Rechtsstaat einsetzen. Ohne dieses weit über das normale Maß hinausgehende Engagement hätte die baden-württembergische Justiz nicht so einen exzellenten Ruf.

Wir als SPD werden jedenfalls alles dafür tun, dass es trotz der großen Aufgaben, die zu bewältigen sind, dabei bleibt.

Auch wenn wir als SPD dem Einzelplan 05 zustimmen werden, gibt die Aussprache zum Justizhaushalt immer auch Anlass, das rechtspolitische Handeln oder auch Versäumnisse des Justizministers kritisch in den Blick zu nehmen.

Mein Blick führt da heute in den Bericht des Ministers zu seinem Haushalt. Danach haben er und sein Ministerium beratend an wichtigen Gesetzgebungsvorhaben mitgewirkt. So kennen wir es seit jeher: Das Justizministerium steht den Fachministerien als Querschnittsministerium rechtlich zur Seite. Gerade bei verfassungsrechtlich schwierigen Fragen ist die Expertise des Justizministeriums zwingend.

Explizit weisen Sie, Herr Justizminister Wolf, in Ihrem Bericht auf die Mitwirkung Ihres Hauses bei den Änderungen des Polizeigesetzes sowie des Landesverfassungsschutzgesetzes hin.

Da habe ich mir dann doch etwas verwundert die Augen gerieben.

Ich habe weder im Gesetzentwurf oder während des Gesetzgebungsverfahrens in den parlamentarischen Gremien vernommen, welche rechtliche Einschätzung der Justizminister zu diesen Gesetzentwürfen des Innenministers überhaupt hatte.

Es stellt sich dann schon die Frage, ob das Justizministerium den Gesetzentwurf, so wie er vom Innenministerium in den Landtag eingebracht wurde, 1:1 mitgetragen hat oder ob es vielmehr doch entsprechende Bedenken aus Ihrem Hause gab. So wie ich die Damen und Herren im Justizministerium einschätze, würde ich auf die zweite Alternative tippen. Es wäre hilfreich, wenn Sie dem Landtag die Stellungnahme Ihres Hauses zum ursprünglichen Entwurf des Innenministeriums zukommen lassen würden.

Eins steht jedenfalls fest: Hätte die SPD nicht die Initiative ergriffen, wäre das Gesetz – so wie vom Innenministerium eingebracht – ins Gesetzblatt gekommen, um dann mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit vom Verfassungsgericht wieder einkassiert zu werden.

Ich erwarte von Ihnen als baden-württembergischer Justizminister, dass Sie Ihren Mitwirkungspflichten auch tatsächlich nachkommen, Herr Wolf! Verfassungsrechtliche Bedenken müssen klar und deutlich uns als Landesgesetzgeber gegenüber artikuliert werden. Sie sollten nicht leichtfertig den guten Ruf der Juristinnen und Juristen im Justizministerium verspielen, indem Sie diese Pflicht einfach unterlassen.

Das sind Sie auch den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes schuldig, die ja die Adressaten der Gesetze sind, die in diesem Hause beschlossen werden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

+++Es gilt das gesprochene Wort.+++

Ansprechpartner

Simone Geßmann
Parlamentarische Beraterin für Recht, Verfassung, Medienpolitik, Innenpolitik und Migration